Häufig werden Balkone ohne Gefälle oder mit fehlerhafter Entwässerung, beziehungsweise Notüberläufen, ausgebildet. Dies führt dazu, dass Wasser nicht abgeleitet wird und in die Konstruktion eindringen kann.
Als Folge kann es zu Metallkorrosion, Absprengungen und im schlimmsten Fall zu “herunterfallenden Balkonen” kommen.
Des Weiteren kann eine fehlerhafte Ausbildung der Attika- und Wandanschlüsse, sowie eine mangelhafte Türschwellenausbildung auch zum Eindringen von Wasser in den Innenbereich führen.
In unserer motorisierten Welt bleibt es nicht aus, dass Bauten auch von Verkehrsunfällen betroffen sein können. Solche Unfallschäden können abgesehen von Personenschäden und Sachschäden an dem Fahrzeug von leichten Gebäudebeschädigungen, wie etwa Putzabplatzungen, bis hin zur Einsturzgefahr eines Bauteils reichen. Die Beseitigung solcher Schäden kann viel Zeit und Nerven kosten, wenn ein Unfallschaden zum Versicherungsstreit um die Haftbarkeit und die Mangelbeseitigungskosten wird.
Tipp: Bei Haftpflichtschäden wird zumeist nur der Zeitwert ersetzt.
Tiefgaragen stellen bei technisch unzureichender Ausführung einen echten Problemfall dar, da ihre Sanierung und Instandsetzung sehr aufwendig und teuer ist. Die meisten Schäden an Tiefgaragen treten durch Wassereinwirkung bei mangelnder Abdichtung, fehlendem Gefälle, unzureichender Beschichtung und ungenügender Wasserableitung auf. Durch diese Betonrisse können Tauwasser und Salze eindringen und zu massiven Schäden der Konstruktion führen die wiederum die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.
Holz zählt zu einem der häufigsten und vielfältigsten Baustoffe.
Umso wichtiger ist es, Holzbauteile gegen Verwitterung und Schädlinge, wie holzzerstörende Pilze und Insekten, zu schützen. Durch technisch unzureichende Ausführungen kann die Lebensdauer von Holzelementen massiv beeinträchtigt werden und bei andauerndem Wasserzutritt sind größere Schäden unvermeidbar. Holzzerstörende Pilze sind wiederum für Holzfäule verantwortlich, indem sie die Holzzellen abbauen. Dadurch wird die Beeinträchtigung der Textur bis hin zur Zerstörung der Holzfestigkeit bewirkt.
Der echte Hausschwamm gilt als der gefährlichste holzzerstörende Pilz. Mithilfe von Strangmyzeln transportiert er Wasser über weite Strecken und wächst sogar nach Entzug der Feuchtigkeit weiter, beziehungsweise befällt trockenes Holz. Dieser Pilz gilt als schwerwiegender Baumangel nach dem BGB und ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Aus diesem Grund muss er gewissenhaft entfernt werden, damit die Sanierung der Schadstellen erfolgen kann. Selbst nach der erfolgreichen Sanierung gilt Hausschwammbefall als Faktor zur Verkehrswertminderung.
Leider wird gerade bei Dächern nicht immer auf das vorgeschriebene Mindestgefälle und genügend Abläufe, sowie eine fachgerechte Abdichtung mit Dampfsperre geachtet. Die Folge davon ist, dass Wasser ungehindert in die Konstruktion eindringt und die Zerstörung des Daches bereits sehr weit fortgeschritten sein kann, ehe deutliche Schadensspuren ersichtlich werden.
Eine Instandsetzung ist unumgänglich, sobald Schäden an der Ober- und Unterseite eines Daches feststellbar sind, um schwerwiegende Folgeschäden an den darunter liegenden Konstruktionen zu vermeiden.
Immer wieder werden in älteren Gebäuden Belastungen durch gesundheitsschädliche Stoffe festgestellt, wie etwa Asbest, Lindan und PCP. Die Konzentration kann hierbei durch die Messung der Luft- bzw. Blutbelastung oder mittels einer Probenentnahme mit verbundener Laboruntersuchung festgestellt werden.
Generell sollten die belasteten Bauteile und Flächen ausgetauscht werden, um gesundheitliche Folgeschäden vorzubeugen. Teilweise ist eine Instandsetzung jedoch auch ohne Ausbau möglich.
Baugrundschäden zählen zu den eindrucksvollsten und in der Beseitigung schwierigsten Schäden an Gebäuden.
Das Absacken von Fundamenten bei Baugrundschäden hängt von der Bodenbeschaffenheit, sowie dessen Tragfähigkeit und Setzungsempfindlichkeit ab.
Baugrundschäden lassen sich durch Fundamentsanhebungen, Baugrundverstärkungen und Injektionen mäßigen.